Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach

Betriebsmedizinische Leistungen in Offenbach am Main bei Frankfurt

Als Ihre Betriebsärztin unterstütze ich Sie umfassend beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihres Unternehmens. Im Rahmen der Grundbetreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz begleite ich Sie bei der Implementierung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen, nehme an Arbeitsschutzausschüssen teil, führe Betriebsbegehungen durch und berate zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze. Ich biete eine individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmte Betreuung. Ich führe arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen, sowie reisemedizinische Untersuchungen und Beratungen durch. Wenn erforderlich, begutachte ich leistungseingeschränkte Mitarbeiter und verfasse eine Stellungnahme über die Möglichkeiten ihrer Einsatzfähigkeit. Dies kann auch im Zusammenhang mit betrieblichen Wiedereingliederungen relevant sein.

Themen wie Suchtprävention, Impfberatung und Impfaktionen, Gesundheitstage sowie die Unterstützung bei ISO-Zertifizierungen ergänzen mein Leistungsspektrum.

Mit einer kontinuierlichen, qualifizierten arbeitsmedizinischen Betreuung schaffen wir die Basis für eine frühzeitige Erkennung berufsbedingter Gesundheitsrisiken, fördern das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden und reduzieren Fehlzeiten – stets mit Blick auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Förderung eines gesunden Arbeitsklimas.

Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach

Grundbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben übernehme ich Ihre betriebsärztliche Grundbetreuung. Diese umfasst die Unterstützung Ihres Unternehmens in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

Unter anderem unterstütze ich Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Beurteilung. Besonders zu erwähnen sind hier die regelmäßige Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen und Betriebsbegehungen.

Bei Betriebsbegehungen analysiere ich direkt vor Ort die Arbeitsbedingungen, um mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen. Dazu gehören u.a. die Prüfung ergonomischer Aspekte, der Umgang mit Gefahrstoffen und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften.

Regelmäßige Begehungen tragen zur Schaffung sicherer, gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen bei.

Vorsorge nach ArbMedVV

Als Ihre Betriebsärztin führe ich die arbeitsmedizinischen Vorsorgen, gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV), durch. Diese Verordnung regelt, welche Untersuchungen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sind, wie sie angeboten werden müssen und in welchen Intervallen sie durchgeführt werden sollen.

Durch eine gute Beratung trage ich dazu bei, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen. Beschäftigten und Arbeitgeber schlage ich passende Präventionsmaßnahmen vor.

Außerdem werden individuelle Gefährdungen erkannt und die tätigkeitsbedingten Gesundheitsrisiken mit dem Beschäftigten ausführlich die besprochen.

Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach
Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach

Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen

Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen gewährleisten, dass die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten den gesundheitlichen Anforderungen ihrer spezifischen Tätigkeiten entsprechen und somit das Risiko für Eigen- und Fremdgefährdung reduziert wird.

Eine besonders häufig durchgeführte Eignungsuntersuchung ist zum Beispiel die sogenannte G25-Untersuchung für Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten u.a. für Staplerfahrer im Hochregallager oder Kranfahrer. Diese Tätigkeiten sind mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden.

Hier gilt allerdings zu beachten, dass es für diese Art von Untersuchungen keine gesetzliche Grundlage gibt und der Arbeitgeber im Vorfeld z.B. im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung eine eigene rechtliche Grundlage schaffen muss.

Führerscheinuntersuchung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Benötigen Sie oder Ihre Mitarbeiter Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung, z.B. für LKW-Führerscheine oder zur Fahrgastbeförderung? Gerne führen wir diese Untersuchungen in meiner Praxis in Offenbach am Main bei Frankfurt oder nach Absprache bei Ihnen vor Ort durch.

Selbstverständlich biete ich auch den psychometrischen Test z.B. für Taxi- oder Busfahrer, an. Die Bescheinigungen für die Führerscheinstelle bekommen Sie direkt nach der Untersuchung ausgehändigt. Damit Sie keine Zeit verlieren.

Aktuelle Information hierzu finden Sie hier

weitere Informationen

Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach
Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach

Reisemedizinische Untersuchung

Im Rahmen der reisemedizinischen Beratung unterstütze ich sowohl Privatpersonen als auch Mitarbeiter von Betrieben, die beruflich ins Ausland reisen (analog der Pflichtvorsorge „G35“). Neben einer gründlichen Beratung, unter Berücksichtigung von individuellen Einschränkungen und Vorerkrankungen, werden die Mitarbeiter bei Bedarf untersucht, sowie Reiseimpfungen durchgeführt. Wichtiger Bestandteil dieser Untersuchung ist außerdem eine Beratung zu Malariaprophylaxe, Prävention von Reisediarrhö und wichtigen Verhaltensregeln im Zielland.

Alternative Betreuung (Unternehmermodell) im Gesundheitsdienst

Selbst qualifizieren, flexibel absichern: Arbeitsschutz nach Maß

Sie übernehmen den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis, Kindertagesstätte oder Ihrem Pflegedienst im Rahmen der Alternativen Betreuung selbst? Dann steuern Sie alle Maßnahmen eigenverantwortlich und flexibel – ganz ohne fest vereinbarte jährliche Stundenkontingente in starren Betreuungsverträgen.

Für die gesetzlich vorgeschriebenen, medizinischen Kernaufgaben benötigen Sie jedoch eine Betriebsärztin als Partnerin an Ihrer Seite. Genau hier unterstütze ich Sie unkompliziert und rechtssicher bei den zwei wichtigsten Säulen im Berufssalltag:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV: Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge (z. B. bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G42), Hautgefährdung (ehem. G24) oder Tätigkeiten bei Bildschirmarbeit (ehem. G37) – ich übernehme die Durchführung der notwendigen Vorsorgen und stelle die erforderlichen Vorsorgebescheinigungen für Ihr Team aus.
  • Untersuchungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG): Wird eine Mitarbeiterin schwanger, muss es schnell gehen. Ich unterstütze Sie bei der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung und führe die arbeitsmedizinische Beurteilung durch, damit Sie Rechtssicherheit haben und Ihre Mitarbeiterin optimal geschützt ist.

Flexibler Ablauf ganz nach Ihrem Bedarf

Damit die Vorsorgen den laufenden Betrieb in Ihrer Praxis, Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Kindertageseinrichtung so wenig wie möglich stören, passe ich mich Ihren Abläufen an. Wir können die Untersuchungen flexibel organisieren:

  • In meiner Praxis in Offenbach bei Frankfurt: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen flexibel zu Einzelterminen oder in kleinen Gruppen direkt zu mir in die Praxis.
  • Direkt bei Ihnen vor Ort (Raum Offenbach / Frankfurt): Ab einer größeren Gruppe von Mitarbeitern komme ich für die Vorsorgen direkt zu Ihnen in die Einrichtung – das spart Ihrem Team Wegezeiten und hält den Organisationsaufwand für Sie minimal.

Wie funktioniert die Alternative Betreuung?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung je nach Betriebsgröße. Für Betriebe im Gesundheitswesen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die BGW mit der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung (reglementiert in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2) eine besonders wirtschaftliche Option.

Sie qualifizieren sich durch Schulungen der BGW selbst. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit werden von Ihnen nur noch bei konkreten Anlässen hinzugezogen.

Wann benötigen Sie die anlassbezogene Betreuung darüber hinaus?
Neben den regelmäßigen Vorsorgen und dem Mutterschutz wird eine betriebsärztliche Unterstützung immer dann gesetzlich fällig, wenn sich in Ihrem Betrieb grundlegende Dinge ändern:

  • Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei neuen gesetzlichen Vorgaben oder veränderten Arbeitsabläufen)
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren, Geräte oder kritischer Arbeitsstoffe (z. B. Gefahrstoffe/Desinfektionsmittel)
  • Planung und Errichtung neuer Praxisräume oder Betriebsstätten
  • Auftreten von Berufskrankheiten oder gehäuften gesundheitlichen Beschwerden im Team

Als erfahrene Betriebsärztin stehe ich Ihnen genau dann zur Seite, wenn Ihr Betrieb diese Unterstützung benötigt – unkompliziert, rechtssicher und perfekt auf die Abläufe im Gesundheitswesen abgestimmt.

Gesetzliche Vorgaben unkompliziert erfüllen

Die nächste Vorsorge steht an oder Sie müssen gesetzliche Vorgaben akut umsetzen? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für Ihre Einrichtung schnell und einfach abzustimmen. Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit!

Detailaufnahme der Praxis für Arbeitsmedizin in Offenbach