bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) für Arzt- und Zahnarztpraxen, Kitas und Pflege 

Arbeitsmedizin nach Maß: Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell) für Arzt- und Zahnarztpraxen, Kitas und Pflege 

Selbst qualifizieren, flexibel absichern: Ohne feste Vertragsbindung

Sie übernehmen den Arbeitsschutz in Ihrer Praxis, Kindertagesstätte oder Ihrem Pflegedienst im Rahmen der Alternativen Betreuung selbst? Dann steuern Sie alle Maßnahmen eigenverantwortlich und flexibel – ganz ohne fest vereinbarte jährliche Stundenkontingente in starren Betreuungsverträgen.

Für die gesetzlich vorgeschriebenen, medizinischen Kernaufgaben benötigen Sie jedoch eine Betriebsärztin als Partnerin an Ihrer Seite. Genau hier unterstütze ich Sie unkompliziert und rechtssicher bei den zwei wichtigsten Säulen im Berufssalltag:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgen nach ArbMedVV: Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge (z. B. bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehem. G42), Hautgefährdung (ehem. G24) oder Tätigkeiten bei Bildschirmarbeit (ehem. G37) – ich übernehme die Durchführung der notwendigen Vorsorgen und stelle die erforderlichen Vorsorgebescheinigungen für Ihr Team aus.
  • Untersuchungen nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG): Wird eine Mitarbeiterin schwanger, muss es schnell gehen. Ich unterstütze Sie bei der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung und führe die arbeitsmedizinische Beurteilung durch, damit Sie Rechtssicherheit haben und Ihre Mitarbeiterin optimal geschützt ist.

Flexibler Ablauf ganz nach Ihrem Bedarf

Damit die Vorsorgen den laufenden Betrieb in Ihrer Praxis, Ihrem Pflegedienst oder Ihrer Kindertageseinrichtung so wenig wie möglich stören, passe ich mich Ihren Abläufen an. Wir können die Untersuchungen flexibel organisieren:

  • In meiner Praxis in Offenbach bei Frankfurt: Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen flexibel zu Einzelterminen oder in kleinen Gruppen direkt zu mir in die Praxis.
  • Direkt bei Ihnen vor Ort (Raum Offenbach / Frankfurt): Ab einer größeren Gruppe von Mitarbeitern komme ich für die Vorsorgen direkt zu Ihnen in die Einrichtung – das spart Ihrem Team Wegezeiten und hält den Organisationsaufwand für Sie minimal.

Wie funktioniert die Alternative Betreuung?

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Betreuung je nach Betriebsgröße. Für Betriebe im Gesundheitswesen mit bis zu 50 Beschäftigten bietet die BGW mit der Alternativen bedarfsorientierten Betreuung (reglementiert in Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2) eine besonders wirtschaftliche Option.

Sie qualifizieren sich durch Schulungen der BGW selbst. Ein Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit werden von Ihnen nur noch bei konkreten Anlässen hinzugezogen.

Wann benötigen Sie die anlassbezogene Betreuung darüber hinaus?
Neben den regelmäßigen Vorsorgen und dem Mutterschutz wird eine betriebsärztliche Unterstützung immer dann gesetzlich fällig, wenn sich in Ihrem Betrieb grundlegende Dinge ändern:

  • Erstellung oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (z. B. bei neuen gesetzlichen Vorgaben oder veränderten Arbeitsabläufen)
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren, Geräte oder kritischer Arbeitsstoffe (z. B. Gefahrstoffe/Desinfektionsmittel)
  • Planung und Errichtung neuer Praxisräume oder Betriebsstätten
  • Auftreten von Berufskrankheiten oder gehäuften gesundheitlichen Beschwerden im Team

Als erfahrene Betriebsärztin stehe ich Ihnen genau dann zur Seite, wenn Ihr Betrieb diese Unterstützung benötigt – unkompliziert, rechtssicher und perfekt auf die Abläufe im Gesundheitswesen abgestimmt.

Gesetzliche Vorgaben unkompliziert erfüllen

Die nächste Vorsorge steht an oder Sie müssen gesetzliche Vorgaben akut umsetzen? Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin für Ihre Einrichtung schnell und einfach abzustimmen. Ich freue mich auf gute Zusammenarbeit!